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Öffnungszeiten

Montag, Dienstag und Donnerstag
08:30 - 13:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch und Freitag
08:30 - 13:00 Uhr

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ANGSTPATIENTEN

Sie gehören zu den vielen Patienten, die mit Unbehagen an den nächsten Zahnarztbesuch denken und am liebsten gar nicht erst hingehen möchten?!
Seien Sie beruhigt, denn Angst ist ein menschliches Grundgefühl. Auslöser können dabei erwartete Bedrohungen etwa der körperlichen Unversehrtheit, der Selbstachtung oder des Selbstbildes sein.
Ungefähr 60 Prozent der deutschen Bevölkerung geben an, Angst vor dem zahnärztlichen Praxisbesuch zu haben, 15 Prozent davon haben eine überdurchschnittliche Angstausprägung und vermeiden es komplett, zum Zahnarzt zu gehen und leiden dann nicht nur unter ihrer Zahnarztangst sondern auch unter einem zunehmend schlechter werdendem Zustand der Zähne. Häufig kommt dann ab einem bestimmten Punkt auch noch die Scham im persönlichen Umfeld und sogar dem Zahnarzt gegenüber dazu.

Angst vor der Zahnbehandlung oder ein schlechter Zustand der Zähne, der durch diese oft jahrelange Angst entstanden ist, ist bei uns überhaupt kein Grund, sich zu schämen. Im Gegenteil: wir freuen uns über jeden, dem wir aus dieser Lage helfen können! Wir werden alles tun, Ihnen Ihr Lachen wieder zu geben!

Zuerst wird deshalb nur geschaut, was in Ihrem Mund los ist, was Sie stört oder was wehtut. Wenn keine ganz akute Schmerzbehandlung nötig ist, reicht diese Befundaufnahme aus, eventuell erweitert auf ein Röntgenbild, um eine Behandlungsplanung zu erstellen.
Gemeinsam versuchen wir herauszufinden, warum Sie Angst vor der Behandlung haben und ob es Wege gibt, Ihnen diese Angst zu nehmen. Manchmal hilft dabei einfach, dass wir ganz genau erklären, was überhaupt gemacht wird oder werden soll. Denn den Dingen, die man nicht kennt, ist man oft misstrauisch gegenüber eingestellt oder fürchtet sich davor.

Manchmal hilft es auch alle Gerätschaften gezeigt zu bekommen, manchmal ist es eher angebracht, ein zweites oder drittes Mal nur zum Besprechen zu kommen, ohne dass eine Behandlung im Mund erfolgt.
Wenn Sie aber lieber von der ganzen Behandlung gar nichts mitbekommen möchten oder auch wenn Sie unter nicht zu beherrschendem Würgereiz leiden oder aber auch, wenn Sie möglichst viel auf einmal erledigt haben möchten und dafür nicht so ganz einfach mehrere Stunden den Mund aufhalten könnten, besteht die Möglichkeit, jeden Eingriff unter Vollnarkose durchführen zu lassen.
Die Vollnarkose wird von der Krankenkasse nur in bestimmten Fällen übernommen.

 

Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Kosten für eine Vollnarkose nur dann, wenn sie medizinisch notwendig ist, also eine einfachere Form der Schmerzausschaltung nicht möglich ist. Bei folgendem Personenkreis wird die Notwendigkeit anerkannt:

  • Kinder unter 12 Jahren, die nicht mit dem Zahnarzt zusammenarbeiten und deshalb unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können
  • Patienten, die wegen mangelnder Kooperation bei geistiger Behinderung oder schweren Bewegungsstörungen eine Vollnarkose brauchen
  • Patienten, die schwere, ärztlich anerkannte Angstreaktionen zeigen und deshalb nicht unter örtlicher Betäubung behandelt werden können
  • Patienten, bei denen Beruhigungsmittel oder örtliche Betäubungsmittel wegen einer organischen Erkrankung oder Allergie nicht eingesetzt werden dürfen
  • Patienten, denen ein größerer chirurgischer Eingriff bevorsteht, der nicht unter örtlicher Betäubung durchgeführt werden kann
  

Wenn die Kasse nicht bezahlt
Es gibt Fälle, in denen eine Vollnarkose medizinisch nicht notwendig ist, aber vom Patienten gewünscht wird. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller vier Weisheitszähne. Die Behandlung kann in der Regel schrittweise in mehreren Sitzungen erfolgen, wobei eine örtliche Betäubung jeweils ausreicht. Wünscht der Patient stattdessen, dass alle vier Zähne in einer Sitzung entfernt werden, kann eine Vollnarkose sinnvoll oder sogar erforderlich sein. Für solche „Wunschnarkosen"
kann die Kasse aber nicht aufkommen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Vollnarkose als Privatleistung durchführen zu lassen.

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